Kindersitze

Sie haben Kinder die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder kleiner als 1,50 Meter sind?

Wir beförden kleine Kinder auch mit Babyschale.

Bei der Taxi-Bestellung sollten Sie uns darauf hinweisen, falls Ihre Kinder mit fahren. Dementsprechend werden wir dann für Sie ein geeignetes Taxi mit Kindersitz(en) zur Verfügung stellen.

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
Nach § 21 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen,
für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden.

Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als 12, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.

Dem Team von TaxiNow liegt es am Herzen das Sie gesund zu Ihrem Ziel kommen.